Institut für Erbrecht und Steuerrecht Stuttgart |IFDE
Das IFDE-Institut für Erbrecht und Steuerrecht Stuttgart wurde im Jahr 1991 von dem Sozialkartei-Verlag gegründet. Satzungsgemäßer Zweck des IFDE ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung im Bereich des Erbrechts, Schenkungsrechts und des Erb- und Erbschaftsteuerrechts. Zu den Mitarbeitern des IFDE gehören Praktiker (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte) und Wissenschaftler (z.B. Hochschullehrer).
Erbrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge, das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie das Sozialrecht gehören heute zu den wichtigsten Rechtsgebieten, nachdem die sogenannte „Erbengeneration“ herangewachsen ist und auf sie häufig erhebliches Vermögen übertragen wird. Trotzdem behandeln zahlreiche Bürger das Thema „Vererben“ immer noch als Tabu, während andere die Notwendigkeit der Errichtung einer letztwilligen Verfügung (z.B. Testament) zwar erkannt haben, sich aber nicht fachkundig beraten lassen und deshalb fehlerhafte letztwillige Verfügungen treffen. Oft endet dies in einer wirtschaftlichen oder familiären Katastrophe. Der Aufklärungsbedarf ist deshalb erheblich. Das IFDE will diesem Bedarf durch öffentliche Informations-, Diskussions- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Fachpublikationen Rechnung tragen. Hierzu halten Mitarbeiter des IFDE in der Öffentlichkeit Vorträge über spezielle Themen des Erbrechts in allgemein verständlicher Form.
Das Thema Vererben und Vermögensnachfolge erschöpft sich nicht in der rechtlichen und steuerlichen Betrachtung. Bei Vererbung von Betriebsvermögen müssen die Besonderheiten der jeweiligen Branche und die betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Private wie betriebliche Vermögen bedürfen stets der Bewertung, bevor zweckentsprechende Lösungen entwickelt werden können. Erbrechtliche Beratungen erfordern außerdem Einfühlungsvermögen und Gespür für die Wahl des richtigen Zeitpunkts. Hierzu kommt, dass Vererben immer teurer wird, das heißt, der Staat immer höhere Erbschaftsteuern von den Bürgern verlangt.